AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotografin Sarah Porco
Stand 01.01.2021
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Fotografin Sarah Porco durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages
bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solches ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftraggeber kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) Der Auftraggeber ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und
der Rechteinhaber einzuholen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
(7) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieser beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(3) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdateien (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(5) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (Website, Instagram, Visitenkarten etc.) verwenden.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungshilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar stündlich auf 200€ inklusive Mehrwertsteuer.
(4) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gilt der im Vertrag genannte Termin als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(5) Sollte die Hochzeit und somit der Auftrag storniert werden, entsteht dem Auftragnehmer ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt wird. Kann der Auftragnehmer für die stornierte Hochzeit eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren, wird die volle
Summe der Anzahlung zurückerstattet.
(6) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
(7) Rabatte jeglicher Art sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
§4 Reisekosten
(1) Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrener Kilometer 0,30€ zzgl. je Stunde Fahrtzeit 25€. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
§5 Haftung / Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden und Verlust der digitalen Bilddateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.)
kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§6 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht
an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§7 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.